PT Tracker App

Was ist die Prädatoren Tracker App?

Der Landesfischereiverband Salzburg hat ge­meinsam mit dem Fischereiverband für das Land Vorarlberg nach dem bereits existie­renden Modell aus Oberösterreich eine sog. Prädatoren-APP in Auftrag gegeben. Kurz nach unserem Redaktionsschluss konnte die­se von der Fa. Ritec fertig gestellt werden.

Da sämtliche Meldungen von Fischpräda­toren oder auch sonstigen Tieren wichtig sind, war unser Ziel das ganze Prozedere zu vereinfachen, ist es doch mühsam, sich am Gewässer Notizen machen zu müssen und diese dann wieder auf die bisher bestehen­den analogen Formulare zu übertragen.

Das dürfte auch der Grund dafür gewe­sen sein, dass wir zwar viele mündliche Be­schwerden und Berichte erhielten, aber ei­ne dazu verhältnismäßig geringe Anzahl an schriftlichen Meldungen.

Mit dieser neuen App ist das nun Geschich­te: Sie können ein Foto dann direkt über die­se APP mit weiteren Informationen (z. B. Anzahl der Tiere, Jungtiere, schwimmend oder an Land usw.) schicken. Ihre GPS-Daten über den Fundort werden mitprotokolliert. Man kann auch ältere Fotos, die man noch gespeichert hat, in eine Meldung einfügen. All diese Daten langen in einer Datenbank ein, wodurch eine weitere Bearbeitung und Übersicht sehr gut möglich sein wird.

Für wen ist diese App eigentlich gedacht?

Nun zum einen für alle Bewirtschafter, die immer wieder mit den verschiedenen Tie­ren zu tun bekommen, aber auch für die Auf­sichtsorgane, die im Rahmen ihrer Tätigkeit viel herumkommen und beobachten kön­nen. Selbst ein umtriebiger Angelfischer, der viele Gewässer befischt bzw. der auch sein Rundherum betrachtet, wäre ein solider Nut­zer der App.

Wenn man bisher eine Beobachtung ge­macht hat, so hat man oft im besten Fall ein Foto gemacht und musste sich dann daheim hinsetzen, Foto runterladen und mit genauer Ortsbeschreibung mit Email an uns verschi­cken -oder gar alles ausdrucken und per Post senden.

Mit der App kann ich an der Stelle, wo ich meine Beobachtung tätige, eine neue Er­fassung starten – so werden die GPS-Daten meines Standortes und somit die Fund-/Beo­bachtungsstelle gleich gespeichert. Dann fül­le ich noch die notwendigen Daten aus, fü­ge noch Bilder hinzu (wenn vorhanden) und sende die Erfassung an den LFVS. Das Aus­füllen der Daten kann ich jederzeit nachho­len und durch Ergänzen von weiteren Details (z. B. Tier fliegend, schwimmend oder dgl.) vervollständigen – nur die Erfassung starten sollte man dort, wo man die Beobachtung gemacht hat.

Es soll damit die Anzahl der Meldungen und Beobachtungen erhöht werden. Denn einer­seits erhalten wir viele mündliche Mittei­lungen, aber kaum schriftliche Meldungen, wohl weil das bisherige Prozedere zu müh­sam war.

Wie komme ich zur App?

Möchten Sie die App nutzen, geben Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse bzw. Ihre Handy-Nummer für die Weitergabe der Zugangsdaten bekannt:

buero@fischereiverband.at

Tel. 0662-84 26 84

Kostenloser Download der APP: http://ptracker.austrianfishing.org/
 

Eine kleine Hilfe bzw. Anleitung können Sie hier herunterladen.

Fischen

Gelten nun die gesetzlichen Schonbestimmungen, oder jene auf der „Lizenz"?

Es gelten jene Schonbestimmungen (Schonzeiten und Mindestmaße), die der Bewirtschafter bestimmt. Er kann dabei strengere Bestimmungen festlegen, als die in der Salzburger Wassertier-Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung gesetzlich vorgegebenen sind, eine Unterschreitung ist nicht möglich. Die geltenden Bestimmungen sind meist in der Lizenz zu finden oder beim Bewirtschafter zu erfragen. 

Wo erfahre ich, wieviele und welche Fische ich entnehmen bzw. welche Köder ich verwenden darf?

In den Bestimmungen, die meist in der Lizenz für das jeweilige Gewässer zu finden sind oder beim Bewirtschafter. 

Fischerkarten

Welche Dokumente benötige ich zum Fischen im Bundesland Salzburg?

Eine gültige amtliche Fischerkarte (Gastfischerkarte oder Jahresfischerkarte) und die Lizenz(= privatrechtliche Erlaubnis des Bewirtschafters) für das Fischwasser. Bei einer Gastfischerkarte ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Die Ausstellung von Jahresfischerkarten obliegt dem LFV, Gastfischerkarten können bei den Lizenz-Ausgabestellen und beim LFV erworben werden. Die Lizenz erhält man beim Bewirtschafter oder seinen Ausgabestellen (z. B. Angelgeschäfte). 

Welche Unterlagen werden für die (Neu-)Ausstellung einer Jahresfischerkarte benötigt?

  • Nachweis der fischereifachlichen Eignung (z. B. Urkunde Fischerprüfung)
  • Antrag auf Ausstellung einer Jahresfischerkarte (Formular des LFV) mit Unterschrift
  • 1 Lichtbild
  • Kopie von einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Die Kosten für die Ausstellung einer Jahresfischerkarte (inklusive Fischereiumlage für das erste Kalenderjahr) betragen € 98,60 (ab 2023).

Wie kann die Gültigkeit der Jahresfischerkarte verlängert werden?

Durch Entrichtung der jährlichen Fischereiumlage an den LFV mittels Überweisung (€ 31,00), SEPA-Lastschrift (€ 27,00) oder Barzahlung im Büro des LFV (€ 29,00), Jugendtarif bis zum 18. Lebensjahr € 13,- (unabhängig von der Zahlungsweise). Die vom LFV ausgestellte Einzahlungsbestätigung ist der Jahresfischerkarte beizulegen. 

Ich habe meine Jahresfischerkarte verloren, wie komme ich zu einer neuen?

Beim LFV kann die Ausstellung eines Duplikates beantragt werden. Erforderliche Unterlagen: 1 Lichtbild, Kopie von einem amtlichen Lichtbildausweis, Unterschrift. Kosten: € 36,30 (Stand 01.01.2022). 

Fischereischutz

Wann und wo wird die Fischereischutzdienstprüfung abgehalten?

Quellcode  Die Prüfung findet einmal jährlich (bis spätestens 30. November) beim LFV statt. Die offizielle Kundmachung mit den Terminen für die Prüfung und den Vorbereitungskurs erfolgt in unserem Presseorgan „Salzburgs Fischerei" (zumeist in der Juni-Ausgabe, also Heft 2). 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um zur Fischereischutzdienstprüfung zugelassen zu werden?

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Mindestens dreimal im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte für das Bundesland Salzburg
  • Nachweis der ausreichenden praktischen Betätigung in der Fischerei (z. B. in Form einer Bestätigung eines Bewirtschafters, aus der eine ausreichende praktische Betätigung in der Fischerei hervorgeht.
Ist der Prüfungswerber selber seit mindestens einem Jahr Bewirtschafter, entfällt diese Bestätigung)

Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung für die Fischereischutzdienstprüfung erforderlich?

Geburtsurkunde oder amtlicher Lichtbildausweis Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachweis der ausreichenden praktischen Betätigung in der Fischerei

Gibt es für die Vorbereitung zur Fischereischutzdienstprüfung einen Kurs?

Ja, es wird ein Vorbereitungskurs im Ausmaß von ca. 45 Stunden abgehalten. Ein Kursbesuch ist nicht verpflichtend. 

Wer bestellt ein Fischereischutzorgan?

Auf Antrag des Bewirtschafters wird das Fischereischutzorgan von der Behörde (i.d.R. Bezirksverwaltungsbehörde) bestellt und vereidigt. 

An wen sind Änderungen in der Fischereiaufsicht zu melden?

Persönliche Änderungen (z.B. Änderung der Adresse des Aufsichtsorgans) oder Änderungen im Dienstbereich sind umgehend der Behörde, von der man bestellt worden ist, zu melden. 

Fischereirecht

Welche Bewilligungen sind für die Errichtung eines Fischteiches erforderlich?

Grundsätzlich sind für die Errichtung eines Fischteiches eine fischereirechtliche, wasserrechtliche und gegebenenfalls naturschutzrechtliche oder forstrechtliche Bewilligung, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erteilt wird, erforderlich. Die Eintragung des Fischereirechtes in das Fischereibuch des Landes Salzburg ist beim LFV zu beantragen. Der Bewirtschafter muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte sein und die fischereifachliche Bewirtschaftereignung nachweisen können. 

Welche Unterlagen sind für die Eintragung eines Fischereirechtes in das Fischereibuch erforderlich?

  • Wasserrechtlicher und fischereirechtlicher Bewilligungsbescheid
  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers
  • Übersichtplan und Detailplan, ev. technischer Bericht (laut Einreichung)
  • Kopie der Jahresfischerkarte des Bewirtschafters

Wenn ich keine Fische im Teich habe, muss ich dann die Fischereiumlage bezahlen?

Sofern keine fischereiliche Bewirtschaftung stattfindet, kann die Ruhenderklärung des Fischereirechtes an einem Fischteich beim LFV beantragt werden. Die Ruhenderklärung erfolgt mit Bescheid des LFV, während der Dauer des „Ruhens" ist keine Fischereiumlage zu entrichten. Eine Ruhendmeldung des Fischereirechts z.B. an Fließgewässern oder Seen ist nicht möglich. 

Wo kann man in das Fischereibuch Einsicht nehmen?

Beim Landesfischereiverband Salzburg, der das Fischereibuch führt. (Parteienverkehr: Mo.-Fr. von 08.00-12.30 Uhr) 

Was ist bei Änderungen im Fischereibuch zu beachten?

Ãnderungen (z.B. Ãnderung des Fischereiberechtigten) sind binnen dreier Monate ab Kenntnis unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen beim LFV anzuzeigen (z.B. Übergabsvertrag, Kaufvertrag udgl.). 

Gibt es in Salzburg für Bewirtschafter eine Besatzpflicht?

Nein. Dem Bewirtschafter ist es im Rahmen seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung überlassen, ob er einen Besatz in sein Gewässer einbringt. 

Was ist zu beachten, wenn ich ein Fischwasser pachten möchte?

Ein Fischereipachtvertrag bedarf der Schriftform und muss für die Dauer von mindestens 9 Kalenderjahren abgeschlossen werden. Pächter kann sein:
  • eine natürliche Person, die eigenberechtigt und im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte ist
  • eine juristische Person oder Personenmehrheit,
unter der Voraussetzung der Bestellung eines Bewirtschafters (entscheidungsfähige volljährige Person, die im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte für Salzburg ist und die fischereifachliche Bewirtschaftereignung aufweist). Der Pachtvertrag ist binnen 4 Wochen nach Unterzeichnung beim LFV anzuzeigen. Ein Pachtvertrag-Musterformular finden Sie im Menüpunkt „Formulare". 

Fischerprüfung

Ist für das Ablegen der Fischerprüfung ein Kursbesuch verpflichtend?

Nein. Der Landesfischereiverband Salzburg bietet auch keine Kurse an.

Wie kann man sich für die Fischerprüfung vorbereiten?

Man kann sich im Selbststudium mit dem Lehrbehelf „Salzburger Fischerhandbuch", in welchem der gesamte Prüfungsstoff und ein umfassender Fragenkatalog enthalten sind, vorbereiten. Eine weitere Möglichkeit ist die Vorbereitung mit einem Online-Kurs der Firma „Fishing-King". Einige Fischereivereine bieten im Rahmen ihrer Jugendarbeit sogenannte Jungfischerkurse zur Vorbereitung auf die gesetzliche Fischereiprüfung an. Grundsätzlich ist die Vorbereitung dem Prüfling selbst überlassen. 

Wird die Salzburger Fischerprüfung in den anderen Österreichischen Bundesländern als gleichwertig anerkannt?

Ja (in Kärnten ist zusätzlich eine 4-stündige Unterweisung zu besuchen)

Werden Fischerprüfungen anderer Bundesländer oder Länder in Salzburg als gleichwertige Fischerprüfungen anerkannt?

Die Gleichwertigkeitsanerkennung einer Fischerprüfung eines anderen (Bundes)Landes obliegt der Landesregierung. In der Salzburger Fischereiverordnung sind jene Fischerprüfungen (mit dem jeweiligen Stichtag) angeführt, welche allgemein bereits als gleichwertig anerkannt gelten. Fischerprüfungen, die nicht in der Sbg. Fischereiverordnung angeführt sind, können auf Antrag im Einzelverfahren durch das Amt der Salzburger Landesregierung auf Gleichwertigkeit überprüft werden. Darüber wird ein Bescheid erlassen, der mit Kosten verbunden ist. Es kann auch vorkommen, dass eine andere Prüfung nicht als gleichwertig anerkannt wird.