Beim Fischen mit sich zu führen und auf Verlangen dem Bewirtschafter und den Organen der öffentlichen Aufsicht vorzuweisen ist:

  1. eine gültige Jahresfischerkarte (JFK) für das Bundesland Salzburg und der Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis zum Fischen („Lizenz“)
    oder
  2. eine gültige Gastfischerkarte (GFK) für das Bundesland Salzburg, einen amtlichen Lichtbildausweis sowie den Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis zum Fischen („Lizenz“).

Der Bewirtschafter eines Gewässers benötigt keine privatrechtliche Erlaubnis zum Fischen („Lizenz“) für das von ihm bewirtschaftete Gewässer.

 

Informationsfolder zu "Gesetzliche Fischerkarten" zum Download