Vermehrt wurde in den letzten Tagen die Frage gestellt ob man denn Fischereilizenzen nicht z.B. per Post verschicken könnte.

Wie bereits früher geschrieben sind ja die üblichen Verkaufsmöglichkeiten durch entsprechende Verordnungen unterbunden worden, da es ein Verbot zum Betreten von Kundenbereichen in den diversen Betrieben gibt bzw. die Gaststätten und Hotels geschlossen sind.

Eine Abgabe von Fischereilizenzen über die Onlineschiene von z.B. Hejfish ist davon unbenommen, wobei derzeit die Implementierung der Gastfischerkarte online noch nicht abgeschlossen ist.

Möglich ist auch ein Vertrieb über Versand, wobei sichergestellt werden muss, dass alle rechtlichen Vorschriften des Fischereigesetzes eingehalten werden. Man darf Fischereilizenzen nur an Personen abgeben, die im Besitz einer amtlichen Fischerkarte (Salzburger Jahresfischerkarte oder Salzburger Gastfischerkarte) sind - dies ist vorab nachweislich zu überprüfen. 

Allfällige Gastfischerkarten sind durch Vorweis eines Ausweises vorab vollständig (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Gültigkeitszeitraum) auszufüllen und können ebenfalls über die Versandschiene vertrieben werden.

Über allfällige andere innovativen Vertriebsmöglichkeiten wäre dann die Wirtschaftskammer Salzburg der richtige Ansprechpartner um die rechtliche Sicherheit herzustellen.

Jeder Bewirtschafter kann über die Ausgabe von Lizenzen im Rahmen aller rechtlichen Vorschriften selbst bestimmen und verfügen.

Nichtsdestotrotz soll die ursächliche Intention der entsprechenden Verordnung erhalten bleiben, nämlich die Minimierung einer weiteren Ansteckung durch Isolation untereinander. Fischen kann u.a. im Zusammen mit Fischereikontrolle einen Ausbreitungsherd von Infektion darstellen. Auch der Weg zum und vom Gewässer stellt eine potentielle Infektionsquelle dar – egal ob 1 Meter Mindestabstand oder nicht. Bewegungen im öffentlichen Raum sind auf das geringstmögliche Mindestmaß zu reduzieren.

Petri Heil und  dabei gsund bleibn.