Der Landesfischereiverband Salzburg ist die Vertretung aller Fischereiberechtigen, Pächter und Bewirtschafter an einem im Land Salzburg gelegenen Fischwasser sowie aller Inhaber von Jahresfischerkarten für das Bundesland Salzburg. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Salzburg und ist befugt, das Salzburger Landeswappen zu führen.

 

Aufgaben

  • Ausstellung der Jahresfischerkarten

  • Ausgabe von Gastfischerkarten

  • Abhaltung der gesetzlichen Fischerprüfung

  • Zulassung zur Fischereischutzdienstprüfung, sowie deren Abwicklung

  • Bestellung eines Bewirtschafters

  • Prüfung und Kenntnisnahme von Fischereipachtverträgen

  • Förderung der Fischerei, Ausbildung der Fischer

  • Beratung der Behörden und aller sonst an der Fischerei und Wasserwirtschaft beteiligten Stellen und Personen durch Gutachten und Sachverständige

  • Führung des Fischereibuches

  • Führung der Fischereistatistik

  • Überwachung und statistische Auswertung des Besatzes und der Fangergebnisse

  • Evidenzhaltung aller Mitglieder des Landesfischereiverbandes

  • Vorschreibung der Fischereiumlage

  • Evidenzhaltung aller Wasserrechtsverhandlungen

Jahresbudget 

Das Jahresbudget des Verbandes wird überwiegend aufgebracht durch die Fischereiumlagen der Fischereiberechtigten, der Pächter und Bewirtschafter, der Jahresfischerkarten und der Gastfischerkarten.

 

Fischereibuch 

Gemäß § 42 des Fischereigesetzes 2002 idgF (LGBl. 81/2002)  sind die Fischereirechte in einem vom Landesfischereiverband zu führenden Fischereibuch zu verzeichnen. Das Fischereibuch besteht aus den einzelnen Fischereibucheinlagen (A, B, C und D-Blatt) und aus der Urkundensammlung. Die Führung des Fischereibuches durch den Landesfischereiverband hat ausschließlich Evidenzzwecken zu dienen.

Das Fischereibuch ist öffentlich. Jede Person ist berechtigt, in das Fischereibuch Einsicht zu nehmen und daraus Abschriften anzufertigen (§ 42 (4) Fischereigesetz 2002).