Mitglieder 

  • die Fischereiberechtigten an einem ganz oder überwiegend im jeweiligen Verwaltungsbezirk gelegenen Fischwasser;
  • die Bewirtschafter eines solchen Fischwassers;
  • die sonstigen Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Verwaltungsbezirk haben. Personen, die keinen Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben, haben eine Erklärung darüber abzugeben, welchem Bezirksfischertag sie angehören. Der gewählte Bezirksfischertag ist vom Landesfischereiverband auf der Jahresfischerkarte oder der Bestätigung gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz zu vermerken.

Aufgaben (im eigenen Wirkungsbereich des Landesfischereiverbandes)

  1. die Wahl des Bezirksfischereirates, der aus dem Bezirksfischermeister, dem Bezirksfischermeister-Stellvertreter und zehn Fischereiräten besteht;
  2. die Behandlung der die Mitglieder des Landesfischereiverbandes und die Fischerei im jeweiligen Verwaltungsbezirk betreffenden Angelegenheiten.

Termin

  • mind. einmal jährlich abzuhalten, spätestens vier Wochen vor dem Landesfischertag

Termine 2023

  • Salzburg Stadt: 17.03.2023, 19 h, Augustiner Bräustübl Mülln
  • Flachgau: 27.01.2023, 19 h, Augustiner Bräustübl Mülln
  • Tennengau: 10.03.2023, 19 h, Hofbräu Kaltenhausen
  • Pongau: 25.03.2023, 16 h, Gasthof Werfenerhof 5450 Werfen
  • Pinzgau: 03.03.2023, 18 h, Schörfhof, Saalfelden
  • Lungau: 31.03.2023, 19 h, Pizzeria Toscana, Tamsweg