Mit dem Wirkungsbereich für jeden Verwaltungsbezirk gibt es für 6 Bezirke die sogenannten Bezirksorgane. Ein Bezirksorgan setzt sich zusammen aus dem Bezirksfischertag, dem Bezirksfischereirat sowie dem Bezirksfischermeister und dem Bezirksfischermeisterstellvertreter.

Die Funktionsperiode der gewählten Landes- und Bezirksorgane des Landesfischereiverbandes beträgt fünf Jahre. Sie dauert jeweils bis zum Zusammentreten bzw zur Funktionsaufnahme durch das neu gewählte Organ. Neuwahlen einzelner Organe während einer Funktionsperiode gelten für den Rest derselben.

Den Mitgliederstand der Bezirke entnehmen Sie bitte der Mitglieder-Statistik.