Voraussetzungen

  1. Ausstellung erst ab dem vollendetem 12. Lebensjahr
  2. Ausgabe vom Bewirtschafter oder von vom Landesfischereiverband festgelegten Ausgabestellen
  3. Ausgabe nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
  4. Ausgabe der Formulare durch den Landesfischereiverband

WICHTIG: seit 01.01.2012 ist zusätzlich zur Gastfischerkarte und der privatrechtlichen Erlaubnis (= "Lizenz") auch ein amtlicher Lichtbildausweis bei Ausübung der Fischerei mitzuführen.

 

Es gibt folgende Gastfischerkarten

  1. Gastfischerkarten für 1 Tag bzw. 24 Stunden: gültig im Bundesland Salzburg 24 Stunden ab Ausstellung
  2. Gastfischerkarten für 7 Tage: gültig im Bundesland Salzburg 7 Tage ab Ausstellung (durchgehender Zeitraum)
  3. Gastfischerkarten für 14 Tage: gültig im Bundesland Salzburg 14 Tage ab Ausstellung (durchgehender Zeitraum)
  4. Tagesgastfischerkarten für Angelteiche: gilt nur an einem bestimmten Angelteich (Widmung durch LFV) für 1 Tag.

 Kosten (Stand 01.01.2024)

Für einen Tag/24 Stunden € 10,00

Für eine Woche € 25,00

Für zwei Wochen € 34,00

Tagesgastkarte für Angelteiche € 2,00

 

Einen Informationsfolder finden Sie hier.