Was ist ein Fischteich?

Ein künstliches Fischwasser, das mit einem anderen Fischwasser nicht in offener Verbindung steht. Ein Fischteich kann aus einem oder mehreren räumlich zusammengehörigen Teichen bestehen.

Voraussetzungen

Fischteiche dürfen nur - neben den sonst dafür erforderlichen Bewilligungen - mit Bewilligung der Behörde errichtet, betrieben oder geändert werden. Die Bewilligung ist nur zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sind. Bei Missständen können von der Behörde nachträglich Auflagen vorgeschrieben werden, wenn dadurch ein gesetzmäßiger Betrieb des Fischteiches sichergestellt werden kann. Die Bewilligung ist von der Behörde zu entziehen, wenn die Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung nicht mehr gegeben sind, insbesondere wenn Seuchen auftreten oder die vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt werden.

Aufsicht

Der Landesfischereiverband ist befugt, durch Fischereischutzorgane die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Fischteichen zu überwachen.

Eintrag im Fischereibuch

Das Fischereirecht an Fischteichen ist im Fischereibuch des Landes Salzburg einzutragen.