Ziele des Gesetzes

  • die Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung der gewässertypspezifischen, autochthonen Artenvielfalt des heimischen Wassertierbestandes;
  • die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und Lebensräume dieser Tiere;
  • der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere;
  • die nachhaltige fischereiwirtschaftliche Nutzung der Fischwässer.